Schutzkonzept
Alle Menschen – insbesondere Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene – sollen sich in unserer Kirchengemeinde in einem sicheren Raum bewegen.
Grenzüberschreitendes Verhalten wird nicht toleriert.
Das Schutzkonzept bietet einen Leitfaden zur Prävention und Intervention.
Das vorliegende Schutzkonzept bezieht sich auf das Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Es
versteht sich als fester Bestandteil der Gemeindekonzeption.
Die Ev. Kirchengemeinde Korschenbroich verpflichtet sich durch Sensibilisierung und Schulung aller Mitarbeitenden, für die ihr anvertrauten
Menschen in allen Bereichen und jeder Zeit eine Kultur der Achtsamkeit zu schaffen.
Prävention bedeutet für uns, dass wir mögliche Risiken analysieren und ausräumen, sowie unsere haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden
aufmerksam begleiten und ihr Handeln reflektieren.
Die haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden verpflichten sich zur Teilnahme an Schulungen, bzw. Fortbildungen über das Basiswissen zur
Sicherstellung des Wohls von Schutzbefohlenen.
Die Ev. Kirchengemeinde Korschenbroich stellt passende Angebote zur Verfügung, bzw. weist auf Angebote Dritter hin. Sie macht darauf
aufmerksam, dass alle Mitarbeitenden an den für sie entsprechenden Schulungen bzw. Fortbildungen teilzunehmen haben.
Je nach Intensität des Kontaktes zu Schutzbefohlenen bedarf es immer wieder einer Auffrischung, bzw. einer Aktualisierung.
Alle haupt-, neben- oder ehrenamtlich Mitarbeitenden bestätigen mit ihrer Unterschrift unter die Selbstverpflichtungserklärung, dass sie die Grenzen
der ihnen Schutzbefohlenen achten.
Mitarbeitende ab 14 Jahren müssen alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen.
Für die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit liegen gesonderte, dezidierte Konzepte vor.
Häufig herrscht Verunsicherung, welche Wege im Verdachtsfall zu gehen sind. Um Mitarbeitende hierbei angemessen zu begleiten, gibt es neben der
untenstehenden Handlungsempfehlung ein Netzwerk an Vertrauenspersonen und Fachleuten, die im Einzelfall beratend und unterstützend zur Seite
stehen.
Allgemeine Handlungsempfehlung und Meldestruktur
Person vertraut sich Mitarbeiter/in an
Mitarbeiter/in beobachtet Auffälliges
Mitarbeiter/in erfährt grenzüberschreitendes Verhalten
Gespräch mit Ansprechpartnern (s.u.)
Vertrauensperson stimmt sich mit Fachstellen ab und dokumentiert
Zuständige Stelle übernimmt weitere Schritte
Ansprechpartner
Präventionsbeauftragte der Ev. Kirchengemeinde Korschenbroich
Rene Bamberg
02161-97 69 78
Andrea Hoesen
02161-99 99 35
Vertrauenspersonen des Ev. Kirchenkreis Gladbach-Neuss
Detlef Bonsack
02166-61 59 33
Angelika Erben-Neumann
02166-61 59 33
Fachberatungsstellen
Ansprechstelle f. den Umgang mit Verletzungen
der sexuellen Selbstbestimmung EKiR
Claudia Paul
0211 3610312
Ambulanz für Kinderschutz
c/o Städtische Kliniken Neuss
Lukaskrankenhaus GmbH Preußenstraße 84 - Haus 5 41464 Neuss
02131-98 01 94
Fachberatung Kinderschutz Jugendamt Rhein-Kreis-Neuss
Alexandra Bertho
Am Kirsmichhof 2
41352 Korschenbroich
02161-6104-5107
Korschenbroich, 27. Juni 2024
Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Korschenbroich